Sie befinden sich hier: AGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 GELTUNGSBEREICH
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Sport Hauser Kaibling und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Sport Hauser Kaibling nicht an, es sei denn, Sport Hauser Kaibling hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.§ 2 VERTRAGSSCHLUSS UND RÜCKTRITT
Sport Hauser Kaibling verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist Sport Hauser Kaibling zum Rücktritt berechtigt.Alle Angebote sind gültig solange der Vorrat reicht. Falls der Lieferant von Sport Hauser Kaibling trotz vertraglicher Verpflichtung Sport Hauser Kaibling nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist Sport Hauser Kaibling ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.
Ab Erhalt der Ware hat der Kunde ein 14-tägiges Umtausch- und Rückgaberecht sofern die Ware im ungebrauchten Zustand ist. Der Kaufpreis der Ware wird dem Kunden zurücküberwiesen. Auf Wunsch des Kunden kann der Kaufpreis auch auf eine andere Ware angerechnet werden.
§ 3 LIEFERUNG
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung vom zustellenden Paket- oder Postdienst dem Kunden übergeben wird. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.§ 4 FÄLLIGKEIT UND ZAHLUNG, VERZUG
Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Der Besteller kann den Kaufpreis ausschließlich per Vorkasse zahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Sport Hauser Kaibling berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% zu fordern. Falls Sport Hauser Kaibling ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Sport Hauser Kaibling berechtigt, diesen geltend zu machen.§ 5 AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Sport Hauser Kaibling anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.§ 6 EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Sport Hauser Kaibling.§ 7 MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Liegt ein von Sport Hauser Kaibling zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist Sport Hauser Kaibling nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist Sport Hauser Kaibling zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Sport Hauser Kaibling zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers -- gleich aus welchen Rechtsgründen -- ausgeschlossen. Sport Hauser Kaibling haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Sport Hauser Kaibling nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von Sport Hauser Kaibling ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Sofern Sport Hauser Kaibling fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.


